Jobcoaching am Arbeitsplatz


Leistungen:

  • Einsatz vor Ort in Ihrem Betrieb 
  • Erarbeiten von individuellen und bedarfsorientierten Lösungen
  • Alltagsorientierung  
  • Schulung des Arbeitsumfeldes 
  • Erarbeiten eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
  • Nutzung von Selbstvermittlungskompetenzen im Arbeitsalltag
  • Entwicklung von beruflichen Möglichkeiten (Jobcarving) 

 

 

Was ist Jobcoaching am Arbeitsplatz?

Im Forum „Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP“ der BAG UB, in dem ich ehrenamtlich mitwirkte, entstand die folgende Definition. Weitere Erarbeitungen des Forums entnehmen Sie folgendem Link

Definition

1 ist ein definiertes Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit besonderem Unterstützungsbedarf in einem Betrieb oder einer Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes und findet im Wesentlichen im Betrieb am Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-/ Umschulungs- oder Arbeitsplatz der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf statt

2wird von betriebsexternen Fachkräften durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf einbinden

3hat das Ziel die betrieblich Beteiligten (Person mit besonderem Unterstützungsbedarf, Führungskräfte und Kolleginnen) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln

4initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse a. der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an seinem/ihrem Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz.
b. der Kolleginnen, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation.

5ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in der Regel mehreren Monaten

6kann zur Arbeitsplatzanbahnung oder zur Arbeitsplatzsicherung innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch einzelstehend durchgeführt werden.“

 

Typische Anlässe für ein Jobcoaching sind:

  • Neueinstellungen eines Menschen mit Behinderung/Einschränkung mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bei der Einarbeitung
  • erheblich veränderte Arbeitsanforderungen
  • die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  • behinderungsgerechter Qualifizierungsbedarf
  • Vermeidung einer Kündigung bzw. einer Erwerbsminderungsrente

Der LWL berichtet über Jobcoaching

„Ein Vorteil des Jobcoaches ist, dass er als Außenstehender einen anderen Blick auf die Situation vor Ort hat“, erklärt Hübner. (…) Ziel des Jobcoachings ist es immer, einen Arbeitsplatz zu sichern. Je nach Art der Behinderung und der Situation vor Ort sind die Aufgaben und Abläufe dabei so unterschiedlich wie die Menschen, die Hübner betreut. „Gemeinsam ist allen Coachings das Ziel, den Menschen an seinem Arbeitsplatz und im Kolleginnenkreis wieder zu integrieren, Abläufe zu üben und gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden, wenn es irgendwo hakt.“ https://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=50269

Weitere Infos zum Thema Jobcoaching

Längere Arbeitsunfähigkeiten oder massive Probleme im Arbeitsverhältnis führen häufig zu einer veränderten Leistungsfähigkeit, die oftmals begründet ist durch Erkrankung oder Behinderung. In solchen Fällen kann die Einschaltung eines Jobcoaches notwendig sein.
Jobcoaches sind Experten für betriebliche Lernprozesse und vereinen die Kenntnisse über Ressourcen und Bedarfe von Menschen mit und ohne Behinderungen am Arbeitsplatz. Es geht um praxisnahes Lernen unmittelbar am Arbeitsplatz.

 

„Jobcoaches sind auf Grund ihrer engen betrieblichen Einbindung Ratgeber für den behinderten Menschen, für Kollegen und Führungskräfte“ (LWL, 2016). 

https://www.lwl-jobcoaching.de/de/

 

Jobcoaching gibt es in der Bundesrepublik seit ca. 30 Jahren. Im neunten Sozialgesetzbuch ist es gesetzlicher Bestandteil von Leistungen für Menschen mit Behinderungen:

  • § 49 SGB IX Abs.8 (2a.) (die Kosten eines Jobcoachings) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
  • §185 Abs. 3 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
  • § 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget

Die gesetzliche Grundlage für tätige Jobcoaches bietet der §102 SBG IX in Verbindung mit §24 der SchwbAV.

 

Ich arbeite auf der Grundlage von Definition, Selbstverständnis und den Qualitätsstandards JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP der BAG UB.

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